Lebensversicherungen mit Laufzeitverkürzung: Hier drohen Wartezeiten!
In den 80er und 90er Jahren wurde vermehrt eine ganz besondere Form der Kapitallebensversicherungen verkauft. Bei dieser Variante wurde die Vertragslaufzeit weit über das 65. Lebensjahr hinaus abgeschlossen, häufig über das 85. Lebensjahr hinaus. Die Dauer der Einzahlung wurde dabei gar nicht bis zum Laufzeitende des Vertrages kalkuliert, vielmehr sah die besondere Gestaltung des Tarifes vor, dass die zu erwartende Überschussbeteiligung mit der Zeit die vorher vereinbarte und garantierte Versicherungssumme erwirtschaften sollte und somit eine Verkürzung des Vertrages eintrete. Die garantierte Auszahlung pünktlich zum Rentenbeginn sollte damit gewährleistet sein.
Diese Rechnung geht nun leider für viele Versicherungsnehmer nicht auf: Durch die immer weiter zurückgegangenen Renditen der Lebensversicherer in der Vergangenheit reichen die Überschüsse nicht mehr aus. Das Erreichen der garantierten Versicherungssumme verzögert sich um Jahre. Statt wie vom Kunden geplant mit 65 Jahren über das Kapital zu verfügen, wird heute oft mit einer Laufzeit bis über das 70. Lebensjahr hinaus gerechnet.
Die einzige Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages ist aufgrund der zu erwartenden Abzüge sicherlich nichts, was den Versicherungsnehmer glücklich stimmt, birgt aber die Chance auf einen Ruhestand mit Altersvorsorge, anstatt weiterhin als Rentner über Jahre hinaus in seine Altersvorsorge einzuzahlen, die doch eigentlich schon auf dem Konto sein sollte.
