Newsradar: BaFin regelt die Bausparkassenverordnung neu
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Rahmen einer Neuregelung der Bausparkassenverordnung die bisherigen Höchstbeträge für Bauspardarlehen der allgemeinen Preissteigerung angepasst. Künftig ist es den Baussparkassen erlaubt Darlehen in Höhe von 30.000 Euro ohne Eintragung einer Grundschuld zu vergeben. In der bisherigen Praxis war dies nur bis zu einem Betrag von 5000, 10.000 oder 15000 ohne Grundpfandrecht möglich.
JurForce Team 6 Mai 2009
