Newsradar: Ex-Kunden verschenken Millionen
Wer seine Lebensversicherung gekündigt und zum Dumpingpreis zurückgekauft hat, kann einen Nachschlag verlangen. Nun drohen die Ansprüche zu verfallen. Zum Artikel
Focus Money Online 9 November 2007
Mit unserem Blog möchten wir sie über Themen aus den Bereichen Versicherungen, Kapitalanlagen und Finanzen auf dem Laufenden halten und Sie über aktuelle Ereignisse und deren Hintergründe rund um Ihre Versicherung informieren.
Wir möchten mit unserem Blog daneben eine offene Kommunikationsplattform bereit stellen und Ihnen die Möglichkeit geben, mit uns und anderen Kunden zu diskutieren und Ihre persönlichen Erfahrungen, Gedanken und Ideen mitzuteilen und auszutauschen. Wir freuen uns auf Ihre Kommentare, (Inter-)Aktivitäten, Tipps und Wünsche.
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Wer seine Lebensversicherung gekündigt und zum Dumpingpreis zurückgekauft hat, kann einen Nachschlag verlangen. Nun drohen die Ansprüche zu verfallen. Zum Artikel
Focus Money Online 9 November 2007
Millionen Ex-Kunden, die mit ihrer Gesellschaft über den Rückkaufswert streiten, erhalten erneut Rückendeckung von der Justiz. Wie Verbraucher von der neuen Rechtsprechung profitieren. Zum Artikel
Focus Money Online 18 April 2007
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. VII R 60/06) darf das Finanzamt bei rückständigen Steuerschulden eine Kapitallebensversicherung unbeschränkt pfänden. Das gilt auch dann, wenn der Versicherungsnehmer bei Fälligkeit das Wahlrecht für eine Rentenauszahlung hat. Zwar dürfen grundsätzlich keine Renten zur angemessenen Alterssicherung gepfändet werden. Das Finanzamt greife aber bereits vor Ausübung des Wahlrechts zu, so dass ein Pfändungsschutz hier nicht bestehen soll. Diese Auffassung teilt auch der BGH in seiner aktuellen Rechtsprechung (Az. VII ZB 43/06), wonach die Unpfändbarkeit von Ansprüchen auf Versorgungsleistungen nicht zu rechtfertigen sei. Nach Auffassung des BGH handelt es sich um Kapitalvermögen, das keine Privilegien genieße.